Verkauf, Montage sowie Wartung/Prüfung von Feuerlöschern, Rauchmeldern, RWA-Anlagen und Brandschutztüren für Privathaushalte und Unternehmen
Willkommen Privathaushalte Unternehmen

Brandschutz für Unternehmen im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen

Betrieblicher Brandschutz – da gibt es viel zu beachten!

Die Brandursachen in Betrieben, Werkstätten und Lager- bzw. Geschäftsräumen sind sehr vielfältig. Angefangen bei technischen Defekten, offenem Feuer oder fahrlässigem Verhalten bis hin zur Brandstiftung. Das Ergebnis ist immer dasselbe. Zurück bleiben zerstörte Maschinen, abgebrannte Büroräume oder vollständig vernichtete Lagerbestände. Solche Schäden können ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen und nicht selten auch Arbeitsplätze gefährden.

Jedes Jahr wird allein in Deutschland ein Betriebsvermögen von mehreren Milliarden Euro durch Brände vernichtet. Und da sind die Folgeschäden noch gar nicht mit eingerechnet. Ein Punkt, der nicht zu unterschätzen ist. Denn ist ein Firmengebäude erst einmal zerstört, dauert es oft Monate, bis alles wieder rund läuft. Das führt nicht selten zum Verlust von Kunden oder qualifizierten Arbeitskräften, Marktverdrängung oder sogar zum wirtschaftlichen Ruin.

Um ein solches Risiko zu minimieren, gibt es in Deutschland die gesetzlichen Brandschutzvorschriften, an die sich ausnahmslos alle Unternehmer halten müssen. Der sogenannte vorbeugender Brandschutz wird bereits im Bauordnungsrecht vorgegeben. Darin wird u.a. festgelegt, dass die Bauherren eines Betriebsgebäudes verpflichtet sind, bautechnische Mindestanforderungen zur Verhütung von Bränden und zur Vermeidung der Brandausbreitung einzuhalten.

Denken Sie immer daran: Brandschutz ist Chefsache! … und ein mangelhafter Brandschutz kann in einem Ernstfall erhebliche Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen.


Unser Service für Sie im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen

Damit Sie und Ihr Unternehmen im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen vor den Folgen eines Brandes besser geschützt sind, zeigen wir Ihnen, welche vorbeugende Maßnahmen Sie ergreifen können.

Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.

Was können wir Ihnen alles anbieten: im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen

  • Begehung & Beratung vor Ort
  • Feuerlöscher
  • Brandschutztüren
  • RWA-Anlagen
  • Wandhydranten
  • Kauf, Montage sowie regelmäßige Wartung aller eingebauten Geräte
  • kostenloser Erinnerungsservice, damit Sie nie wieder einen Wartungstermin vergessen
  • hochwertige, langlebige und wartungsfreundliche Geräte
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung
  • Löschübungen (Handhabung von Feuerlöschern bei einem simulierten Brand)

unsere Top-Tipps für Sie

Neue und innovative Systeme im Brandschutz

Wussten Sie, dass es inzwischen schon brandsichere bzw. selbstlöschende Mehrfachsteckdosen gibt? Es handelt sich dabei um eine Innovation aus Hessen. Dabei überwacht ein intelligentes System Tag und Nacht die Steckdosenleiste. In einer Gefahrensituation schaltet sich das Gerät automatisch ab. Hier wurde Brandschutz neu gedacht für elektrische Klein- und Großgeräte.

Verbot fluorhaltiger Schaumlöscher ab 2024

PFAS- oder fluorfreie Feuerlöscher sollen nach dem Willen der Bundesregierung wohl ab Juni 2024 Pflicht werden. Doch wann genau die neuen Vorgaben greifen bzw. welche Übergangsregeln zu beachten sind, ist noch unklar. Wir halten Sie hier über die Entwicklung auf dem Laufenden.

Kontakt

Während unserer Öffnungszeiten im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail für Anfragen zur Verfügung. Diese sind von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr. Termine an Samstagen sind nach Vereinbarung auch möglich.

Feuerschutz Kraft
Bartholomäus-Arnoldi-Straße 66
61250 Usingen



Internet: www.feuerschutz-kraft.de

Sie erreichen uns telefonisch im Regelfall direkt, sofern wir nicht in einem Kundengespräch sind. Sind wir nicht persönlich erreichbar, so hinterlassen Sie bitte eine kurze Nachricht. Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück. E-Mails werden von uns üblicherweise innerhalb von 24 Stunden beantwortet.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

vCard: Unsere Kontaktdaten als QR-Code

Scannen Sie den QR-Code einfach mittels einer geeigneten App. Die vCard wird dann als Kontakt in Ihr Smartphone übernommen.

Bevor es "brenzlig" wird … – Feuerschutz KRAFT


Brandschutz und Versicherungen im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen

Für den Abschluss einer Feuer- oder Ausfallversicherung - um einen Betrieb vor Schaden und Unterbrechung zu schützen - müssen strenge Anforderungen an die betriebliche Sicherheit erfüllt sein. Fehlen diese Maßnahmen, kann es schwierig werden, ein geeignetes Versicherungsunternehmen zu finden. Denn es kommt immer häufiger vor, dass die Risikoprüfer der Versicherer am vorbeugenden Brandschutz einiges auszusetzen haben. Unternehmen hingegen, die über mustergültige Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen verfügen, können durchaus spürbare Prämienreduzierungen erreichen.

Brandschutz und Arbeitsschutz im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen

Auch der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet - je nach Art des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit der Mitarbeiter*innen - unterschiedliche Maßnahmen für den präventiven Brandschutz zu ergreifen. Dazu zählen u.a. vorbeugende, organisatorische, technische, bauliche sowie abwehrende Maßnahmen des Brandschutzes. Durch ein konsequentes und vorbeugendes Brandschutzmanagement, dem Erkennen von Gefahren und Brandrisiken sowie deren Bewertung und dem Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen, lässt sich die Brandsicherheit in einem Unternehmen entscheidend verbessern.

Auch in diesem Fall sind die Firmeninhaber für das Einhalten der Vorschriften verantwortlich. Weitere Informationen zum Thema „Brandschutz und Arbeitsschutz“ finden Sie in der ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände - Technische Regel für Arbeitsstätten.


Tipps und Hinweise: So verhalten Sie sich im Ernstfall richtig im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen

  • Wählen Sie umgehend den Notruf der Feuerwehr unter 112 und melden Sie den Brand. Geben Sie genau an, wo das Feuer ausgebrochen ist und wie groß es in etwa ist. Warten Sie am Telefon auf Rückfragen.
  • Bewahren Sie Ruhe. Beruhigen Sie Mitarbeiter, die panisch oder ängstlich sind.
  • Weisen Sie Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen auf den Ernstfall hin. Möglicherweise bemerken nicht alle sofort, dass es brennt.
  • Schalten Sie die Lüftungs- sowie Heizungsanlagen ab und unterbrechen Sie den Gashaupthahn. Schließen Sie alle Fenster.
  • Die Gefahrenbereiche sind sofort über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zu verlassen. Benutzen Sie auf gar keinen Fall einen Aufzug!
  • Rauch und Hitze steigen nach oben und erschweren so das Atmen. Verlassen Sie deshalb ein Gebäude immer gebückt.
  • Bevor Sie selber versuchen, einen Brand zu bekämpfen, bringen Sie zunächst sich und Ihre Mitarbeiter*innen in Sicherheit. Achten Sie dabei besonders auf Personen, die körperlich beeinträchtigt sind.


Tipps und Hinweise: Was Sie als Unternehmen im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen tun können

Tipps und Hinweise: Was Sie als Unternehmen tun können, um Ihr Brand- und Schadenrisiko möglichst gering zu halten

    Bauliche Maßnahmen

  • Auf eine feuerwiderstandsfähige Gebäudekonstruktion achten; ggf. nachbessern
  • Ggf. nachträglicher Einbau von Brandwänden
  • Brennbare Stoffe in gesonderten Räumen lagern
  • Abtrennung von Technikräumen feuerbeständig erstellen
  • Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen

  • Alle Brandschutzeinrichtungen und -anlagen regelmäßig prüfen und warten lassen
  • Feuerlöscher gut sichtbar und leicht zugänglich aufhängen
  • Für die Brandschutzhelfer Löschübungen organisieren
  • Notrufnummern (Feuerwehr, Polizei etc.) überall gut sichtbar anbringen
  • Flucht- und Rettungswege

  • Flucht- bzw. Rettungswegepläne sind gut sichtbar aufzuhängen
  • Fluchtwege und Notausgänge ausreichend zu kennzeichnen und immer freihalten
  • Feuerwehrzufahrten stets kontrollieren und ebenfalls freihalten
  • Darauf achten, dass keine Fahrzeuge auf Unterflurhydranten parken oder abgestellt werden
  • Mitarbeiterunterweisung und Brandschutzübungen

  • Einen oder mehrere Brandschutzbeauftragte ernennen und ausbilden
  • Eine Brandschutzordnung (Teile A - C) erstellen
  • Die Mitarbeiter*innen regelmäßig über richtiges Verhalten im Brandfall unterweisen
  • Mit den Beschäftigten regelmäßig Brandschutzübungen durchführen, um das richtige Verhalten im Brandfall zu proben
  • Die Bedienung der Brandmeldeeinrichtungen klar kenntlich machen
  • Zündquellen vermeiden

  • In regelmäßigen Abständen gelagerte Betriebsmittel sowie elektrische Anlagen überprüfen und warten lassen
  • Arbeiten mit Feuer/Flamme wie Schweißen, Löten oder Arbeiten bei denen Funkenflug entsteht, nur von Fachkräften und nur in entsprechenden Räumen durchführen lassen
  • Das Überhitzen von Maschinen und Anlagen vermeiden
  • Ein Rauchverbot im gesamten Gebäude aussprechen und auch überwachen
  • Brennbare Flüssigkeiten ausschließlich in bestimmten, dafür vorgesehenen Räumen lagern


Tipps und Hinweise: Löschen nach Brandklassen

Brände werden nach ihrem Brennstoff klassifiziert. Dabei werden die brennbaren Stoffe in die Brandklassen A, B, C, D und F eingeteilt.

Jede dieser Brandklassen umfasst eine bestimmte Gruppe brennbarer Stoffe. Diese gibt Aufschluss darüber, welches Löschmittel geeignet ist. Die jeweilige Brandklasse ist auf Löschmitteln wie einem Feuerlöscher vermerkt.

Brandklassenübersicht mit passenden Löschmitteln:


unsere Top-Tipps für Sie

Neue und innovative Systeme im Brandschutz im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen

Wussten Sie, dass es inzwischen schon brandsichere bzw. selbstlöschende Mehrfachsteckdosen gibt? Es handelt sich dabei um eine Innovation aus Hessen. Dabei überwacht ein intelligentes System Tag und Nacht die Steckdosenleiste. In einer Gefahrensituation schaltet sich das Gerät automatisch ab. Hier wurde Brandschutz neu gedacht für elektrische Klein- und Großgeräte. Sie können diese neuartigen Mehrfachsteckdosen bei uns erwerben! Wie sie funktionieren und welche weiteren Vorteile sie mit sich bringen, erfahren Sie ebenfalls bei uns.

Verbot fluorhaltiger Schaumlöscher ab 2024

PFAS- oder fluorfreie Feuerlöscher sollen nach dem Willen der Bundesregierung wohl ab Juni 2024 Pflicht werden. Doch wann genau die neuen Vorgaben greifen bzw. welche Übergangsregeln zu beachten sind, ist noch unklar. Wir halten Sie hier über die Entwicklung auf dem Laufenden.

RWA-Anlagen, Wandhydranten sowie Brandschutztüren sind jährlich zu prüfen!

Durchzuführen sind Wartungs- und Prüfarbeiten in regelmäßigen Zeitabständen bzw. nach Angabe des Herstellers. Dies sollte jedoch mindestens einmal im Jahr erfolgen. Bei RWA-Anlagen müssen z.B. die Betätigungs-, Steuer- und Öffnungselemente, Energieleitungen sowie ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. So regelt u.a. die ASR 1.7 die Prüfung von Brandschutztüren. Wandhydranten sind nach DIN 14461, DIN 14462 oder DIN EN 671-3 zu prüfen. RWA-Anlagen werden nach DIN 18232 Teil 2 sowie DIN 57833 / VDE 0833-1 geprüft.