Bevor es "brenzlig" wird … – Feuerschutz KRAFT
Feuerschutz Kraft
Bartholomäus-Arnoldi-Straße 66
61250 Usingen
Internet:
Die Brandursachen in Betrieben, Werkstätten und Lager- bzw. Geschäftsräumen sind sehr vielfältig. Angefangen bei technischen Defekten, offenem Feuer oder fahrlässigem Verhalten bis hin zur Brandstiftung. Das Ergebnis ist immer dasselbe. Zurück bleiben zerstörte Maschinen, abgebrannte Büroräume oder vollständig vernichtete Lagerbestände. Solche Schäden können ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen und nicht selten auch Arbeitsplätze gefährden.
Jedes Jahr wird allein in Deutschland ein Betriebsvermögen von mehreren Milliarden Euro durch Brände vernichtet. Und da sind die Folgeschäden noch gar nicht mit eingerechnet. Ein Punkt, der nicht zu unterschätzen ist. Denn ist ein Firmengebäude erst einmal zerstört, dauert es oft Monate, bis alles wieder rund läuft. Das führt nicht selten zum Verlust von Kunden oder qualifizierten Arbeitskräften, Marktverdrängung oder sogar zum wirtschaftlichen Ruin.
Um ein solches Risiko zu minimieren, gibt es in Deutschland die gesetzlichen
Denken Sie immer daran: Brandschutz ist Chefsache! … und ein mangelhafter Brandschutz kann in einem Ernstfall erhebliche Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen.
Damit Sie und Ihr Unternehmen im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen vor den Folgen eines Brandes besser geschützt sind, zeigen wir Ihnen, welche vorbeugende Maßnahmen Sie ergreifen können.
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.
Wussten Sie, dass es inzwischen schon brandsichere bzw. selbstlöschende Mehrfachsteckdosen gibt? Es handelt sich dabei um eine Innovation aus Hessen. Dabei überwacht ein intelligentes System Tag und Nacht die Steckdosenleiste. In einer Gefahrensituation schaltet sich das Gerät automatisch ab. Hier wurde Brandschutz neu gedacht für elektrische Klein- und Großgeräte.
PFAS- oder fluorfreie Feuerlöscher sollen nach dem Willen der Bundesregierung wohl ab Juni 2024 Pflicht werden. Doch wann genau die neuen Vorgaben greifen bzw. welche Übergangsregeln zu beachten sind, ist noch unklar. Wir halten Sie hier über die Entwicklung auf dem Laufenden.
Während unserer Öffnungszeiten im Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis und Main-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, in der Wetterau sowie in Frankfurt und Gießen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail für Anfragen zur Verfügung. Diese sind von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr. Termine an Samstagen sind nach Vereinbarung auch möglich.
Feuerschutz Kraft
Bartholomäus-Arnoldi-Straße 66
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Sie erreichen uns telefonisch im Regelfall direkt, sofern wir nicht in einem Kundengespräch sind. Sind wir nicht persönlich erreichbar, so hinterlassen Sie bitte eine kurze Nachricht. Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück. E-Mails werden von uns üblicherweise innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.
Scannen Sie den QR-Code einfach mittels einer geeigneten App. Die vCard wird dann als Kontakt in Ihr Smartphone übernommen.
Bevor es "brenzlig" wird … – Feuerschutz KRAFT
Für den Abschluss einer Feuer- oder Ausfallversicherung - um einen Betrieb vor Schaden und Unterbrechung zu schützen - müssen strenge Anforderungen an die betriebliche Sicherheit erfüllt sein. Fehlen diese Maßnahmen, kann es schwierig werden, ein geeignetes Versicherungsunternehmen zu finden. Denn es kommt immer häufiger vor, dass die Risikoprüfer der Versicherer am vorbeugenden Brandschutz einiges auszusetzen haben. Unternehmen hingegen, die über mustergültige Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen verfügen, können durchaus spürbare Prämienreduzierungen erreichen.
Auch der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet - je nach Art des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit der Mitarbeiter*innen - unterschiedliche Maßnahmen für den präventiven Brandschutz zu ergreifen. Dazu zählen u.a. vorbeugende, organisatorische, technische, bauliche sowie abwehrende Maßnahmen des Brandschutzes. Durch ein konsequentes und vorbeugendes Brandschutzmanagement, dem Erkennen von Gefahren und Brandrisiken sowie deren Bewertung und dem Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen, lässt sich die Brandsicherheit in einem Unternehmen entscheidend verbessern.
Auch in diesem Fall sind die Firmeninhaber für das Einhalten der Vorschriften verantwortlich. Weitere Informationen zum Thema „Brandschutz und Arbeitsschutz“ finden Sie in der ASR A2.2:
Tipps und Hinweise: Was Sie als Unternehmen tun können, um Ihr Brand- und Schadenrisiko möglichst gering zu halten
Brände werden nach ihrem Brennstoff klassifiziert. Dabei werden die brennbaren Stoffe in die Brandklassen A, B, C, D und F eingeteilt.
Jede dieser Brandklassen umfasst eine bestimmte Gruppe brennbarer Stoffe. Diese gibt Aufschluss darüber, welches Löschmittel geeignet ist. Die jeweilige Brandklasse ist auf Löschmitteln wie einem Feuerlöscher vermerkt.
Brandklassenübersicht mit passenden
Wussten Sie, dass es inzwischen schon brandsichere bzw. selbstlöschende Mehrfachsteckdosen gibt? Es handelt sich dabei um eine Innovation aus Hessen. Dabei überwacht ein intelligentes System Tag und Nacht die Steckdosenleiste. In einer Gefahrensituation schaltet sich das Gerät automatisch ab. Hier wurde Brandschutz neu gedacht für elektrische Klein- und Großgeräte. Sie können diese neuartigen Mehrfachsteckdosen bei uns erwerben! Wie sie funktionieren und welche weiteren Vorteile sie mit sich bringen, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
PFAS- oder fluorfreie Feuerlöscher sollen nach dem Willen der Bundesregierung wohl ab Juni 2024 Pflicht werden. Doch wann genau die neuen Vorgaben greifen bzw. welche Übergangsregeln zu beachten sind, ist noch unklar. Wir halten Sie hier über die Entwicklung auf dem Laufenden.
Durchzuführen sind Wartungs- und Prüfarbeiten in regelmäßigen Zeitabständen bzw. nach Angabe des Herstellers. Dies sollte jedoch mindestens einmal im Jahr erfolgen. Bei RWA-Anlagen müssen z.B. die Betätigungs-, Steuer- und Öffnungselemente, Energieleitungen sowie ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. So regelt u.a. die ASR 1.7 die Prüfung von Brandschutztüren. Wandhydranten sind nach DIN 14461, DIN 14462 oder DIN EN 671-3 zu prüfen. RWA-Anlagen werden nach DIN 18232 Teil 2 sowie DIN 57833 / VDE 0833-1 geprüft.